Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Einleitung

Die Vorliegenden AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) treten bei einer Buchung von DJ Frank Tripp, vertreten durch Frank Tripp, Saatweg 4 – 59423 Unna, im folgenden Auftragnehmer genannt und dem Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, in Kraft.
Abweichende Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind ungültig.

2) Angebot, Vertrag, Preise, Zahlung

Erstellte Angebote seitens des Auftragnehmers besitzen eine Gültigkeit von 15 Tagen.
Das Angebot wird dem Auftraggeber in schriftlicher Form übermittelt.
Nach Annahme des Angebotes folgt der Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung.

Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird stets in schriftlicher Form erstellt.

Alle genannten Preise in den Angeboten und Verträgen, sowie Auftragsbestätigung und Rechnung sind ohne MwSt.! DJ Frank Tripp agiert als Kleinunternehmer und nach §19 Abs.1 ohne Mehrwertsteuer.

Eine Vorausbezahlung ist nicht notwendig. Der im Angebot/Auftragsbestätigung fällige Betrag kann direkt am Veranstaltungsabend in Bar oder binnen 10 (zehn) Tagen per Überweisung beglichen werden. Es zählen 10 Tage ab Leistungsdatum.
Eine Rechnung wird am Veranstaltungsabend übergeben, spätestens jedoch am Folgetag per Mail zugeschickt.

3) Stornierung


Der Auftraggeber verpflichtet sich bei einer Stornierung, eine finanzielle Entschädigung dem Auftragnehmer zu entrichten.

  • bis 20 Tage vor Veranstaltungsdatum: 20% der im Vertrag vereinbarten Gage
  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum: 50% der im Vertrag vereinbarten Gage
  • bis 7 Tage vor Veranstaltungsdatum: 70% der im Vertrag vereinbarten Gage
  • bis 3 Tage vor Veranstaltungsdatum: 90% der im Vertrag vereinbarten Gage

Die Stornierung des Auftraggebers hat in Schriftform zu erfolgen.
Möchte oder muss der Auftraggeber verschieben und es passt terminlich mit dem Auftragnehmer überein, so entfallen die Stornogebühren.
Es fallen auch keine Stornogebühren an, wenn behördliche Absagen eintreffen (Corona-Pandemie, etc.). Sollte in so einem Fall wie der Corona-Pandemie aber ab einem gewissen Zeitpunkt wieder der betrieb von Feiern möglich sein, der Auftraggeber aber aus Angst absagen, ist es seine eigene Entscheidung und es treten Stornogebühren in Kraft.

4) Rücktritt vom Vertrag seitens Auftragnehmer


Ein Rücktritt vom Vertrag ist durch den Auftragnehmer durch Krankheit, Unfall, Tod oder höhere Gewalt möglich.
Bei Krankheit wird der Auftragnehmer für Ersatz sorgen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber ein Ärztliches Attest vorlegen.

5) Verpflegung


Der Auftraggeber übernimmt die Bewirtung des Auftragnehmers in Form von nicht Alkoholischen Getränken. Gerade bei längerer Veranstaltungsdauer (8+ Stunden) auch ein kleines, einfaches Essen, in moderatem Maße.

6) GEMA


Der Auftraggeber übernimmt eventuell Anfallende GEMA-Gebühren. Ebenfalls ist es die Pflicht des Auftraggebers zu überprüfen, ob seine Veranstaltung GEMA-pflichtig ist. Privatveranstaltungen sind in der Regel nicht GEMA-pflichtig.
Der Auftragnehmer sorgt in seiner Musiksammlung dafür, dass alles Ordnungsgemäß lizensiert ist, bzw. Kopien bei der GEMA nach Tarif VR-Ö lizensiert ist.

7) Technische Voraussetzung


Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber benötigtes Ton- und Lichtequipment im vertraglich festgelegten Umfang zur Verfügung.
Der Standort der Technik wird im vorab Gespräch bestimmt. Der Auftraggeber hat für ordentlich Abgesicherte und voll funktionsfähige Steckdosen zu sorgen.
Der Auf- und Abbau der Technik erfolgt vor- und nach der Veranstaltung. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der DJ rechtzeitig in die Location darf (meist 2 Stunden vor Beginn).
Ein Parkplatz mit dem kürzesten Weg zum Aufbauort soll gewährleistet sein.

8) Haftung


Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer für alle durch ihn selbst oder von Gästen der Veranstaltung verursachte Schäden oder Diebstahl am Equipment oder KFZ.
Bei Personen und Schachschäden am Veranstaltungsdatum haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Auftragnehmer zu Stande gekommen ist.
Sollte der Auftragnehmer durch äußere Einflüsse wie höhere, Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörung seitens Veranstaltungsort, Stromausfall oder Stromschwankungen, die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können, besteht seitens Auftraggebers kein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag. Ebenso wenig Rückerstattung/Zahlungsminderungen oder Zurückhaltung von Zahlungen.

9) Tanzgarantie


Es finden Vorabgespräche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Ebenfalls wird ein Musikwunschbogen vorab an den Auftraggeber zum Ausfüllen ausgehändigt.
Diese vorherigen Absprachen helfen dem DJ zur Umsetzung einer hoffentlich erfolgreichen Feier. Der Auftragnehmer kann aber keine Garantie oder Gewährleitung für eine gefüllte Tanzfläche übernehmen.

10) Gerichtsstand


Für beide Vertragspartner ist der Gerichtsstand Unna. Es gilt das deutsche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 09/2020

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